Gemeindevertretung und Presbyterium

 

Die evangelischen Gemeinden legen Wert auf demokratische Entscheidungen.

Die Gemeindevertretung und das Presbyterium beraten mit dem Pfarrer/der Pfarrerin zusammen die Entwicklung des Gemeindelebens und die finanziellen Angelegenheiten. Mitglieder beider Gremien werden für sechs Jahre gewählt.