Gemeindevertretung und Presbyterium
Die evangelischen Gemeinden legen Wert auf demokratische Entscheidungen.
Die Gemeindevertretung und das Presbyterium beraten mit dem Pfarrer/der Pfarrerin zusammen die Entwicklung des Gemeindelebens und die finanziellen Angelegenheiten. Mitglieder beider Gremien werden für sechs Jahre gewählt.